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Statuten der Sonnentaler Zugvögel - Gegründet April 1993

Art. 1

Der Zweck der Fasnachtsclique Sonnentaler Zugvögel ist die Pflege der Kameradschaft und die Teilnahme an fasnächtlichen Veranstaltungen.

 

Art. 2

Der Verein besteht aus:

Aktivmitglieder

Passivmitglieder

Freimitglieder

Ehrenmitglieder

 

Art. 3

  • Aktivmitglied kann jede närrische Person werden, die das 15. Altersjahr vollendet hat. Eintrittsgesuche werden dem Vorstand vorgelegt, welcher über die Aufnahme entscheidet.

  • Passivmitglied wird jede Person, die den Verein durch einen jährlichen festgelegten Beitrag unterstützt.

  • Freimitglieder der Fasnachtsclique Sonnentaler Zugvögel werden Mitglieder, die der Clique 25 Jahre angehören. Sie sind beitragsfrei.

  • Ehrenmitglieder können nur durch die Hauptversammlung gewählt werden. Sie sind beitragsfrei.

 

Art. 4

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich auf Ende Vereinsjahr mitzuteilen. Mitglieder, welche die Statuten verletzen oder die Harmonie der Clique stören, können auf Antrag des Vorstandes durch die Versammlung ausgeschlossen werden (absolutes Mehr der Anwesenden, geheime Abstimmung)

 

Art. 5

Die Leitung der Clique besorgt ein Vorstand aus 5 – 7 Mitgliedern:

- Präsident

- Vizepräsident

- Kassier

- Aktuar

- 1-3 Beisitzer

Der Präsident sorgt für die Leitung und Förderung der Clique und vertritt dessen Interessen nach aussen.

Der Vizepräsident übernimmt in Abwesenheit des Präsidenten dessen Funktion und kann vom Vorstand für spezielle Aufgaben eingesetzt werden.

Der Kassier besorgt das Kassawesen.

Der Aktuar führt Protokoll und die Mitgliederliste und besorgt die Korrespondenz innerhalb der Clique.

 Weitere Aufgaben werden insbesondere unter dem (den) Beisitzer(n) verteilt:

Der Bauchef ist für den Wagenbau zuständig.

Der Festwirt ist für die Getränke/Verpflegung an Vereinsanlässen und Umzügen zuständig, sowie für die Dekoration.

Der Umzugschef ist für die Anmeldungen und die Organisation an Umzügen zuständig.

 

Art. 6

Der Vorstand ist beitragsfrei.

 

Art. 7

Die Hauptversammlung hat innert 8 Wochen nach Ende des Vereinsjahres zu erfolgen.  Die regelmässigen Traktanden sind:

  • Wahl der Stimmenzähler

  • Protokoll der letzten HV

  • Jahresbericht des Präsidenten

  • Kassa- und Revisorenbericht

  • Wahl: - des Vorstandes

- des Präsidenten

- der Revisoren

  • Mutationen

  • Festsetzung der Vereinsbeiträge und Bussen

  • Anträge der Mitglieder

  • Allgemeine Umfrage

Bei allen Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr, Abstimmung nur auf Antrag geheim.

 

Art. 8

Das Vereinsjahr dauert von April bis März

 

Art. 9

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 10

Evtl. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Statuten bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder und können nur an der Hauptversammlung beschlossen werden.

 

Art. 11

Bei der Auflösung des Vereins geht die Kasse an eine noch zu bestimmende Institution über.

 

 

Präsident & Aktuar

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